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FAQ
Sie planen einen Neubau, eine anspruchsvolle Sanierung oder einen Umbau in München und dem Umland? Als erfahrenes Architekturbüro wissen wir, dass am Anfang jedes erfolgreichen Bauvorhabens viele Fragen stehen – von den Architektenkosten nach HOAI über das komplexe Münchner Baurecht bis hin zu energieeffizientem Bauen.
Um Ihnen bereits vor unserem ersten Kennenlernen maximale Transparenz und Planungssicherheit zu bieten, haben wir hier unser geballtes Fachwissen für Sie zusammengefasst. Wählen Sie einfach Ihr Thema aus und klappen Sie die Fragen auf, um detaillierte Antworten rund um Ihr Bauprojekt zu erhalten.
Kosten Honorar und Budget
Baurecht und Baugenehmigung in München
Leistungen Ablauf und Zusammenarbeit
Mehrfamilienhäuser Gewerbe und Umland
Umbau Sanierung und Altbau
Nachhaltigkeit Energie und Haustechnik
Neubau Einfamilienhaus
Das Architektenhonorar ist in Deutschland durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Es berechnet sich im Wesentlichen aus drei Faktoren: den anrechenbaren Baukosten (also den reinen Kosten für das Gebäude), der Honorarzone (Schwierigkeitsgrad der Planung) und den beauftragten Leistungsphasen (1 bis 9). Wir schlüsseln diese Kostenpunkte vor Vertragsabschluss transparent auf, damit Sie genau wissen, womit Sie kalkulieren müssen.
Nein, das ist ein weit verbreiteter Mythos. Bei einem Bauträger kaufen Sie ein Gesamtpaket, in dem Planungskosten und die Gewinnmarge des Unternehmens oft intransparent eingepreist sind. Ein Architekt plant exakt nach Ihrem Budget, holt herstellerunabhängige Angebote von Handwerkern ein und vertritt ausschließlich Ihre finanziellen Interessen. Oft lassen sich durch kluge Planung und neutrale Vergabe sogar Kosten sparen.
Die genauen Kosten hängen stark von der Größe und dem Ausstattungsstandard des Hauses ab. Als grobe Faustregel können Sie für die kompletten Architektenleistungen (Leistungsphasen 1 bis 9) mit etwa 12 bis 15 % der reinen Baukosten (netto) rechnen. Gerne erstellen wir Ihnen in einem Erstgespräch eine erste, unverbindliche Schätzung für Ihr konkretes Projekt.
Neben den reinen Baukosten und dem Architektenhonorar sollten Sie rund 15 bis 20 % der Baukosten für Baunebenkosten einplanen. Dazu gehören unter anderem Gebühren für die Baugenehmigung bei der Lokalbaukommission, Kosten für den Prüfstatiker, Bodengutachten, Vermessungsarbeiten, Erschließungskosten (Strom, Wasser, Abwasser) sowie die Grunderwerbsteuer und Notarkosten beim Grundstückskauf.
Kostensicherheit erreichen wir durch eine sehr detaillierte Vorplanung und engmaschige Kostenkontrollen über alle Projektphasen hinweg. Wir erstellen belastbare Kostenschätzungen, holen präzise Angebote von zuverlässigen Handwerkern aus der Region ein und prüfen alle Rechnungen auf der Baustelle streng. Zudem raten wir Bauherren immer, einen realistischen Puffer von 10 bis 15 % für Unvorhergesehenes einzuplanen.
Gerade bei einem knappen Budget ist die Expertise eines Architekten besonders wertvoll. Wir wissen genau, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen, ohne dass die architektonische Qualität oder die Langlebigkeit des Gebäudes leidet. Clevere Grundrisse, der Verzicht auf teure Sonderbauteile oder die Wahl alternativer Materialien können das Budget enorm entlasten.
Das Honorar wird nicht auf einmal fällig, sondern nach dem Fortschritt der Arbeit abgerechnet. Üblicherweise stellen wir Abschlagsrechnungen nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen (z. B. nach Einreichen des Bauantrags oder nach Erstellung der Ausführungspläne). So haben Sie volle Transparenz und zahlen immer nur für bereits erbrachte Leistungen.
Die Gebühren für eine Baugenehmigung richten sich nach der Gebührenordnung der Lokalbaukommission (LBK) München und hängen vom umbauten Raum (Kubatur) und dem Rohbauwert ab. Für ein typisches Einfamilienhaus liegen die amtlichen Genehmigungsgebühren meist im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich.
Definitiv. Durch eine flächenoptimierte Planung (weniger ungenutzte Flure), die Wahl kosteneffizienter Konstruktionsarten und die unabhängige Ausschreibung der Handwerkerleistungen sorgen wir für den wirtschaftlichsten Einsatz Ihres Budgets. Wir vergleichen die Preise der Bauunternehmen detailliert und verhandeln oft bessere Konditionen.
Ein erstes, unverbindliches Kennenlernen zum Abstecken der Rahmenbedingungen (Wünsche, Grundstück, Budget) ist bei uns in der Regel kostenfrei. Wenn es danach in eine konkrete Vorplanung, Machbarkeitsstudie oder Grundstücksbewertung geht, vereinbaren wir vorab ein faires Beratungshonorar.
Die erste Kostenschätzung (Leistungsphase 2) basiert auf Erfahrungswerten und Quadratmeter- bzw. Kubikmeterpreisen ähnlicher Projekte in München. Sie dient als grobe Richtschnur. Sobald der Entwurf steht und die Fachplaner (z.B. Statik) involviert sind, wird daraus eine sehr detaillierte Kostenberechnung, auf die Sie sich beim Gang zur Bank verlassen können.
Die Kosten für eine Kernsanierung im Raum München variieren stark je nach Gebäudezustand und gewünschtem Standard. Aktuell müssen Sie grob mit 1.500 bis 2.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen. Eingriffe in die Statik, energetische Sanierungen (Dach, Fenster, Fassade) und neue Haustechnik machen hierbei den größten Anteil aus.
Ein Anbau ist oft verhältnismäßig etwas teurer als ein kompletter Neubau, da Anschlüsse an den Bestand (Durchbrüche, Statik, Abdichtung) aufwendig sind. Die Kosten werden ähnlich wie beim Neubau über die Kubatur oder Fläche berechnet, jedoch fließen die Aufwände für die Schnittstellen zum bestehenden Gebäude stark in die Kalkulation mit ein.
Nach der HOAI ist das Honorar grundsätzlich an die Baukosten gekoppelt. Steigen die Kosten (z. B. weil Sie sich im Bauprozess für wesentlich teurere Materialien entscheiden), passt sich das Honorar entsprechend an. Wir fixieren die Basis für die Honorarberechnung jedoch frühzeitig, um Ihnen größtmögliche Kostensicherheit zu bieten.
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die Baustelle. Zwingend notwendig ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sehr empfehlenswert sind zudem eine Bauleistungsversicherung (schützt vor unvorhergesehenen Schäden am Rohbau, z. B. durch Unwetter) sowie eine Feuerrohbauversicherung, die oft von der Bank als Voraussetzung für den Kredit gefordert wird.
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